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Informationen für Zahlungspflichtige bei Geldauflagen

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen unbedingt das vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Zahlung und ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bestätigen können.

Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage aus schließlich auf das Konto:

Bank für Sozialwirtschaft
Konto 722 3800
Bankleitzahl 370 205 00

Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln, bitte wenden Sie sich an die zuweisende Stelle.

Ihre fristgerechte Überweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wir danken Ihnen herzlich dafür!

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:

Sabine Mieth
Telefon (02 31) 55 75 90 - 0

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Märkische Straße 61-63
44141 Dortmund

Fax: 02 31/55 75 90-22
E-Mail: mieth@bsvw.de

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