
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften finanzieren sich in Deutschland größtenteils durch die Rundfunkgebühr, die als hoheitliche Abgabe erhoben werden. Zur Zeit beträgt die Gebühr für Radio- und Fernsehempfang monatlich 17,03 Euro.
Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung können auf Antrag von dieser Gebühr befreit werden. Menschen, die diese 60% allein aufgrund der Sehbehinderung nicht erreicht, aber insgesamt einen Behinderungsgrad von wenigstens 80% haben, werden ebenfalls freigestellt, wenn sie wegen ihrer Leiden an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Für den Antrag benötigen Sie ein Formular, das bei der GEZ
(GEZ - Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Radio und Fernsehen) herunter geladen werden kann.
Dem ausgefüllten Formular muss entweder eine beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises beigelegt werden, oder eine "Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde". Dies Bescheinigung stellt Ihnen das Vorsorgungsamt aus.
Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. Achten Sie auch darauf, dass die Befreiung befristet gewährt wird und regelmäßig neu beantragt werden muss. Die Dauer der Befreiung steht auf dem Bescheid der GEZ.
Weitere Themen aus dem Bereich Wissenswertes:
Der BSVW bietet seinen Mitgliedern viele attraktive Vorteile. Aktuelle Informationen über die Vorteile der DBSV-Karte. Informieren Sie sich.
DBSV Mitgliedskarte
Der BSVW bietet seinen Mitgliedern viele attraktive Vorteile. Wir informieren Sie gerne.
Mitgliedsantrag

Der BSVW ist Kooperationspartner im AMD Netz NRW e.V.
Das AMD Netz bietet Informationen und Kontakte für von dieser Augenkrankheit Befroffene.
direkt zum AMD Netz